GERICHTSPROZESS G.A.R. gegen 3 Luxemburger Spielwarenhändler

Der G.A.R. hat den Prozess gegen seine 3 Gegner MT-Specialist, Model-Land und Train&Model gewonnen. 

 

Ab September 2004 erhielt die CFL 85 neue Doppelstockwagen, welche innerhalb eines Jahres die ca. 40 Jahre alte Wegmann-Wagen ersetzen sollten. Diese Wagen sind von einer einer Bauart von Doppelstockwagen abgeleitet, welche die DB AG erstmalig im Jahr 2000 unter der Bezeichnung DBpbdzfa 765 beschaffte. Kurze Zeit später stellte auch die Dänische Staatsbahn DSB Wagen nach diesen Bauprinzipien in ihren Park ein. Allgemein werden diese Wagen als „Doppelstockwagen Neue Generation“ bezeichnet.

Zu jener Zeit gab es auf dem Modellbahnmarkt lediglich Doppelstockwagen, welche älteren deutschen Baumustern entsprachen. Da in der Vergangenheit die Modellbahnerszene schon des Öfteren mit Umlackierungen ausländischer Modelle in CFL-Farbgebung ohne Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten der luxemburgischen Vorbilder enttäuscht worden war, trat sie bereits im Jahre 2005 an den G.A.R. heran, originalgetreue Modelle im HO-Massstab 1:87 bei einem Produzenten herstellen zu lassen, bevor Phantasiemodelle auf dem Markt waren. Eben zu diesem Zeitpunkt war auch die dänische Modellbahnfirma „Hobbytrade“ an der Herstellung der dänischen Wagen interessiert, so dass die gemeinsame Produktion der dänischen und der luxemburgischen Wagen gewisse Synergien im Formenbau versprach und daher einen erschwing- lichen Preis ermöglichte. Nichtsdestoweniger waren sämtliche Eigenheiten der CFL-Vorbilder zu berücksichtigen, welches selbstverständlich für den G.A.R. einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen würde.

Während der Nürnberger Spielwaren-Messe 2005 bestellte der G.A.R. bei der Firma Hobbytrade die entsprechenden Modelle; vorher hatte die CFL ihre Erlaubnis zu diesem Projekt gegeben und auch jegliche Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Wagen ins Modell zugesagt. Kurze Zeit später gab der G.A.R. sein Projekt bekannt und die Eisenbahnfreunde zeigten grosses Interesse an einer Vorbestellung.

Nach wenigen Tagen erhielt der G.A.R. ein Schreiben vom luxemburgischen Mittelstandsministerium, der Verein würde mit seiner Bestellung „unlautere Konkurrenz“ ausüben. Vorausgegangen war eine Beschwerde von vier luxemburgischen Spielwarenhändler, die sich im Namen „der“ luxemburgischen Geschäfte beim entsprechenden Ministerium beklagt hatten. Bemerkenswert war, dass sich ein Händler durch seinen Anwalt schriftlich von diesem Quartett distanzierte, als er von der auch in seinem Namen geführten Beschwerde erfuhr.

Gleichzeitig informierten die dänischen Hersteller den G.A.R., dass Sie unter Angabe luxemburgischer Instanzen massiv unter Druck gesetzt wurden, das Projekt zu stornieren. Der genaue Weg zum dänischen Handelsministerium oder der Handelskammer konnte nicht genau nachvoll- zogen werden, entspricht eine solche Stellungnahme ja kaum anerkannten diplomatischen Regeln....

Der vom G.A.R. bestellte Anwalt Maître Luc Schanen stellte beim Mittelstandsministerium die juristische Position des G.A.R. klar, wonach der Streitfall bis Ende Januar 2007 ruhte.

Kurz vor der Nürnberger Messe 2007 versuchte die Gegenseite dann unter Androhung eines Prozesses unter anderem wegen unlauterem Wettbe- werbes, das Projekt zu stoppen. Da der G.A.R. auch diesem Ansinnen keine Folge3 gab, kam es dann am 18.7.2007 vor dem Handelsgericht zu einem ersten Prozess. Die Kläger waren folgende:

  • MT-Specialists s.à.r.l., 111, route d’Arlon, L-8009 Strassen 

  • MODEL-LAND s.a., 111, route d’Arlon, L-8009 Strassen 

  • Die Dame Christa-Maria Mentges für “Train & Model-Shop”, 32, avenue de la Liberté, L-4950 Bascharage.

Das Handelsgericht erklärte sich für nicht zuständig, da die Tätigkeit des Vereines ohne Gewinnzweck G.A.R. keine gewerbliche Tätigkeit darstelle.

Die Gegenseite nahm dieses Urteil nicht an und ging in Berufung.

Am 27.2.2008 bestätigte die 4. Kammer des Berufungsgerichtes das Urteil vom 13. Juli 2007 und erklärte die Berufung als nicht begründet.

Neben den Gerichtskosten haben die Kläger 1000 € Unkosten für den G.A.R. zu übernehmen.

Der G.A.R. wurde also durch zwei Gerichtsinstanzen in seiner Auffassung bestätigt.

Die ausführlichen Begründungen der Urteile sind auf www.gar.lu nachzulesen.

Wichtig ist, dass jetzt für alle luxemburgische Eisenbahnvereine (und auch alle anderen Vereine) eine eindeutige, rezente Jurisprudenz vorliegt, die ihre Tätigkeit in freiwilliger und uneigennütziger Sache schützt.

Der G.A.R. möchte sich herzlich bei allen jenen Personen und auch jenen Geschäften bedanken, die ihn während dieser schwierigen Zeit moralisch und fachlich kompetent unterstützt haben. Der Vorstand war sich von Anfang an der enormen Verantwortung bewusst, da ein Erfolg der Kläger möglicherweise existenzielle Probleme für einen grossen Teil der einheimischen Vereine gebracht hätte.

Die CFL-Dostos werden in den nächsten Wochen in hervorragender